Vorstandsmitglieder: Ruben Franz (Vorsitz), Juliane Bellstedt (stellvertretender Vorsitz), Patrick Kösters, Katja Rucart
§ 1 Name
Die Stiftung führt den Namen “Kulturstiftung Spiekeroog“
§ 2 Rechtsform und Sitz
(1) Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und eine selbstständige kommunale Stiftung im Sinne von § 107 NGO (künftig: § 135 NKomVG).
(2) Sie hat ihren Sitz in Spiekeroog.
§ 3 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist
– Die Förderung von Heimatpflege und Heimatkunde,
– Die Förderung von Kunst und Kultur,
– Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
(Gemeinnützige Zwecke § 52 AO)
(2) Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch den Erwerb, den Erhalt und den Betrieb der Spiekerooger Kulturgüter (Denkmalgeschützte Häuser, kulturhistorische Gartenanlagen, Kulturhäuser und Kunstgegenstände) und die Förderung von heimatkundlichen und kulturellen Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Spiekeroogs.
(3) Die genannten Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Betriebes des Inselmuseums im „Haus Frentz“ und die Instandhaltung des denkmalgeschützten “Hauses Frentz” unter Wahrung der Eigenständigkeit des Inselmuseums.
§ 4 Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, Zuwendungen oder sonstige Leistungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
(3) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
(4)Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Vorstandsmitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
§ 5 Stiftungsvermögen, Zustiftungen, Spenden
(1) Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit der Errichtung aus dem Barvermögen in Höhe von 25.000,00 Euro.
Daneben werden der Stiftung mit dem Stiftungsgeschäft zusätzliche Barmittel in Höhe von 10.000,00 Euro als Betriebsmittel zur Verfügung gestellt.
(2) Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd ungeschmälert in seinem Wert zu erhalten und ertragreich anzulegen. Umschichtungen sind zulässig.
(3) Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen vergrößert werden. Die Stiftung ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Zustiftungen anzunehmen.
(4) Zuwendungen ohne Zweckbestimmung aufgrund einer Verfügung von Todes wegen können dem Grundstockvermögen zugeführt werden.
(5) Die Stiftung kann auch unselbstständige Stiftungen als Sondervermögen treuhänderisch führen. Zustiftungen ab € 10.000 können auf Wunsch der Zustifterin oder des Zustifters mit ihrem Namen verbunden werden und für eine spezielle Aufgabe innerhalb des Stiftungszweckes vorgesehen werden. Für nichtrechtsfähige Einzelstiftungen ist jeweils eine Satzung aufzustellen.
(6) Die Stiftung kann für die in § 3 genannten Zwecke Spenden zur zeitnahen Verwendung entgegennehmen. Die Verwendung orientiert sich an dem von der Spenderin oder dem Spender gewünschten Zweck. Ist kein Zweck genannt, ist der Vorstand berechtigt, die Spende nach eigenem Ermessen im Sinne von § 3 zu verwenden.
(7) Empfänger von Stiftungsmitteln sind verpflichtet, über die Verwendung der empfangenen Mittel Rechenschaft abzulegen.
§ 6 Bildung von Rücklagen
(1) Rücklagen können gebildet werden, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts (§ 58 Nr.6 und Nr. 7a Abgabenordnung) dies zulassen.
(2) Die Stiftung ist berechtigt, ihre Mittel im Rahmen des § 58 Nr.6 Abgabenordnung ganz oder teilweise projektbezogen einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, wenn und solange dieses erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke nachhaltig erfüllen zu können.
(3) Die Stiftung ist ferner berechtigt, im Rahmen des § 58 Nr. 7a Abgabenordnung höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten der Vermögensverwaltung, darüberhinaus höchstens 10 vom Hundert ihrer sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuzuführen, wenn diese Mittel zur Erfüllung des Stiftungszwecks nicht benötigt werden. Die freie Rücklage kann Bestandteil des Grundstockvermögens werden.
§ 7 Stiftungsvorstand
(1) Der Stiftungsvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog benennt aus seiner Mitte ein Mitglied.
Weitere Mitglieder sind:
a) der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter
b) ein Vertreter aus dem Tourismusbereich
c) eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die sich im Sinne des Stiftungszwecks um die Belange des Spiekerooger Gemeinwesens verdient gemacht haben und in der Öffentlichkeit als glaubwürdiger Repräsentant des Stiftungsgedankens auftreten kann.
Die unter b) und c) genannten Vertreter beruft der Rat der Gemeinde Spiekeroog.
(2) Der Stiftungsvorstand wählt einvernehmlich ein Vorstandsmitglied zu seiner/seinem Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzende/n, die/der die/den Vorsitzende/n bei Verhinderung vertritt.
(3) Die Amtszeit des Vorstandes entspricht der Wahlperiode des Rates der Gemeinde Spiekeroog. Eine Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit bleiben die Mitglieder des Vorstands bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied nur für die verbleibende Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds berufen.
(4) Von der Stifterin, vertreten durch den Rat der Gemeinde Spiekeroog, bestellte Vorstandsmitglieder können von dieser jederzeit aus wichtigem Grunde abberufen werden. Ihnen ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(5) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Vorsitzende/r und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten dabei die Stiftung gemeinsam.
(6) Die Tätigkeit in den Stiftungsorganen ist ehrenamtlich. Anfallende Auslagen werden ersetzt. Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigungen werden nicht gezahlt.
§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Er kann die laufende Buchführung der Finanzverwaltung der Gemeinde Spiekeroog übertragen. Die Stiftung wird sich an den entstehenden Verwaltungs-kosten mit einem angemessenen Betrag beteiligen. Hierüber hat der Vorstand der Stiftung mit der Gemeindeverwaltung eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
(2) Insbesondere hat er folgende Aufgaben:
Er verwaltet laufend das Stiftungsvermögen. Hierzu gehören die Anlage des Vermögens und die Verwaltung der der Stiftung gehörenden Immobilien. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird er durch die Verwaltung der Gemeinde Spiekeroog unterstützt.
Er entscheidet über die Verwendung von Stiftungsmitteln.
§ 9 Prüfung der Jahresrechnung
Die Prüfung der Jahresrechnung obliegt der Stiftungsaufsicht der Regierungsvertretung Oldenburg.
§ 10 Änderung der Satzung und Aufhebung der Stiftung
(1) Über Satzungsänderungen oder die Aufhebung der Stiftung beschließt der Stiftungsvorstand. Bei diesen Maßnahmen ist nach § 7 Abs.2 Niedersächsisches Stiftungsgesetz der erkennbare oder mutmaßliche Wille der Stifterin zu berücksichtigen.
(2) Im Fall der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt das vorhandene Vermögen an die Gemeinde Spiekeroog. Diese hat es ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken, vornehmlich im Sinne von § 3 der Satzung, zu verwenden.
§ 11 Aufsicht
(1) Stiftungsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
(2) Der Vorstand der Stiftung ist verpflichtet, der Stiftungsbehörde jede Änderung in der Zusammensetzung eines Organs unverzüglich anzuzeigen, innerhalb von 5 Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres eine Jahresabrechnung mit einer Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks einzureichen.
(3) Satzungsänderungen werden erst mit der Bekanntgabe der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde wirksam.
(4) Unabhängig von den sich aus dem Stiftungsgesetz ergebenden Genehmigungspflichten sind Beschlüsse über Satzungsänderungen, die den Stiftungszweck berühren, eine Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen Stiftung und die Aufhebung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen
§ 12 Inkrafttreten
Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch ihre Anerkennung, die mit der Bekanntgabe
wirksam wird. Mit dem Tage der Bekanntgabe der Anerkennung tritt gleichzeitig die Satzung
in Kraft.
Spiekeroog, 15.09.2011 Bernd Fiegenheim, Bürgermeister
Aktivitäten der Kulturstiftung 2024
Silvester/ Neujahr: In das Jahr 2024 starteten wir mit einem geselligen Zusammenkommen auf dem Rathausplatz am angestrahlten Rathaus. Mehrere hundert Besucher begannen das Neue Jahr gut gelaunt bei Walzerrmusik. Den Sekt- und Getränkeausschank übernahm Frederik Lüders. Ein Teil des Gewinns aus dem Getränkeverkauf hat das Unternehmen der Kulturstiftung gespendet.
Blaue Kogge: Am ersten Samstag im Februar fand das Blaue Kogge Konzert statt. Zuvor hatte Peter Dahm, künstlerischer Leiter der Kulturwerkstatt Westend in Bremen, mit den musizierenden Laien der Insel in einem mehrtägigen Workshop neue und alte Stücke eingeprobt. Von Insulaner:innen für Insulaner:innen und ihre Gäste ist das Motto des sich jährlich wiederholenden Workshopkonzerts.
Die Blaue Kogge ist eine Workshopreihe für musizierende Insulaner:innen. Sie bietet eine Plattform, um musikalische Fähigkeiten zu entwickeln und in der Gemeinschaft zu musizieren. Die Workshops fördern den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Musiker:innen der Insel.
Die jährlichen Kosten belaufen sich auf ca. 2.000 EUR. Gegenüber Teilnehmenden wird keine Gebühr für die Teilnahme am Workshop erhoben. Zur mittelfristigen Finanzierung (bis 2028) wurde im Jahresabschluss 2023 für diesen Zweck eine Rücklage gebildet.
Skulpturenprojekt: Bereits zum vierten Mal startete die Kulturstiftung in Zusammenarbeit mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH einen Skulpturenwettbewerb. Eine Jury beriet im Winter 2023 über die etwa 20 Bewerbungen und entschied sich für die Skulpturen von Manfred Hellweger.
In seinen Werken beschäftigt sich der Künstler mit Sinn und Wertfragen des Daseins, der Welt und der Menschen. Seine unverwechselbaren Skulpturen entstehen vorwiegend aus Holz und Metall. Hellweger verwendet dafür einfache Formen wie Kuben, Leisten, Bretter, Nägel oder Formrohre. Mittels verschiedenster Techniken werden die einzelnen Teile zu meist figurativen Werken verbunden, welche sich nach unten hin verjüngen. Durch dieses Verfahren scheinen sich Manfred Hellweger’s Skulpturen vertikal aufzulösen und erzeugen eine fließende Dynamik. Der Künstler nimmt hier Bezug auf den ständigen Wandel unserer Zeit. Alles verändert sich und entwickelt sich weiter, nichts bleibt, wie es ist.
Im Außenbereich der Touristeninformation und des Kurzentrums steht eine Fläche zur Installation von Skulpturen von etwa 50qm an der Ecke Noorderpad – Noordertün neben dem Haus des Gastes "Kogge" zur Verfügung. Außerdem gibt es einen Außenstandort am Spiekerooger Lesepavillon in den Dünen sowie einen weiteren auf dem Höhenweg mit Meerblick. Diese können als Erweiterung der Ausstellung dienen.
Zudem konnte die Kulturstiftung u.a. mit Hilfe einer Spende die Skulptur Lautlos (Susanne Kraißer) aus dem Vorjahr ankaufen. Neben der Spende hat die Kulturstiftung eigene Mittel hierfür eingesetzt. Diese Figur steht derzeit am Höhenweg. Es gibt eine Vereinbarung zwischen Künstlerin, Spender und Kulturstiftung, dass es ggf. zu einem Tausch der Skulptur kommen könnte.
Im Dezember wurde erneut ein Skulpturenwettbewerb ausgeschrieben (Einsendeschluss ist Febr. 2025).
Für das Skulpturenprojekt fallen jährlich Kosten für die Erstellung und den Druck eines Flyers an sowie unbare Leistungen, die sowohl bei der Kulturstiftung als auch bei der Nordseebad Spiekeroog GmbH liegen.
Kulturtombola: Am 23. Juni startete der erste Verkauf der Lose im Rahmen der Kulturtombola. Es wurden 12.000 Lose in den Verkauf gegeben. Die Hauptgewinne wurden von Sachspendern zur Verfügung gestellt. Es wurden ca. 8.800 Lose verkauft. Mit dem Gewinn aus dem Zweckbetrieb wird der ideelle Bereich der Kulturstiftung mit den Kulturprojekte auf Spiekeroog finanziert. Die Kulturtombola wurde 2024 wieder vom Hauptsponsor “Inselzeit” mit 3.570 EUR unterstützt.
Papierbootregatta: Losverkauf im Rahmen der Kulturtombola und Grillstand der Stiftung waren Bestandteil des Begleitprogramms zur traditionellen Papierbootregatta am 24. August. Mit viel ehrenamtlicher Unterstützung hat die Kulturstiftung eine tolle Veranstaltung begleitet.
Dorffest und letztes Kurgartenkonzert: Auch auf dem Dorffest war der Tombolawagen der Kulturstiftung sichtbar. Erstmalig gab es in diesem Jahr im Rahmen des Dorffestes eine Sonderziehung – ein Fahrrad, das der Kulturstiftung für diesen Zweck gespendet wurde.
Beim letzten Kurgartenkonzert der Saison wurde das 1.000€-Los gezogen.
Verwendung der Gelder aus dem Spiekerooger Umweltpreis (von 2023): Die Ausstellung „Erzähl doch mal“ ist seit 2021 im Lesepavillon verortet. Die Ausstellung ist täglich geöffnet und hat einen Stromverbrauch in Höhe von ca. 1.300 kWH / Jahr. Ziel der Bewerbung um das Preisgeld 2023 war die Anschaffung einer kleinen PV-Anlage, welche den Strombedarf weitestgehend decken soll, denn die Ausstellung hat eine konstante Grundlast, läuft nur tagsüber und der Standort / Dachausrichtung sind optimal. Es wurde ein Preisgeld in Höhe von 2.000 EUR ausgezahlt. Die Klein-PV Anlage wurde angeschafft und wurde im Sommer 2024 in Betrieb genommen.
Instandhaltungsbudget für zukünftige Maßnahmen am Haus Frentz: Die Gemeinde Spiekeroog sowie die Nordseebad Spiekeroog GmbH haben eine Zuwendung / Spende in 2024 für Instandhaltungsmaßnahmen getätigt.
Hintergrund: Das Gebäude Haus Frentz wurde 2011 von der Gemeinde Spiekeroog der Kulturstiftung übertragen und wird langfristig vom Museumsverein genutzt. Dies ist nicht zuletzt durch §3 Abs. 3 der Satzung der Kulturstiftung bestimmt: „Die genannten Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Förderung des Betriebes des Inselmuseums im „Haus Frentz“ und die Instandhaltung des denkmalgeschützten “Hauses Frentz” unter Wahrung der Eigenständigkeit des Inselmuseums.
Um dies sicherzustellen, wurde seinerzeit das Haus saniert und die Kauf- und Sanierungskosten über ein Darlehn finanziert, an welcher Rückzahlung sich NSB und Gemeinde maßgeblich beteiligen.
Leider wurden damals etwaige Folge-Sanierungskosten nicht berücksichtigt. Diese können weder Inselmuseum noch Kulturstiftung zahlen. Die Kulturstiftung selbst generiert aus der Vermietung an das Inselmuseum keine Einnahmen, da das Gebäude dem Museum mietfrei zur Verfügung gestellt wird.
In 2024 wurde zunächst eine Inspektion durch den Monumentendienst in Auftrag gegeben.
Der Inspektionsbericht soll einen Fahrplan für die Instandhaltung des Haus Frentz darstellen. Darauf aufbauend sind Maßnahmen zu definieren und entsprechende Mittel zu binden. Hiermit wird die Förderung des Betriebes des Inselmuseums im „Haus Frentz“ und die Instandhaltung des denkmalgeschützten “Hauses Frentz” unter Wahrung der Eigenständigkeit des Inselmuseums weiterverfolgt.
Projekte zum Stichwort „Erzähl doch mal…“
In 2024 hat die Kulturstiftung das Buchprojekt "Erzähl doch mal..." gestartet. Ziel des Buchprojekts ist es, Geschichten der Insulaner:innen festzuhalten und somit die kulturelle und historische Identität der Insel weiter zu bewahren. Das Buch begleitet und erweitert den Inhalt der bestehenden Ausstellung.
Für die Projektumsetzung werden Eigenmittel eingesetzt. Zudem wurden Mittel durch die Volksbank Fresena und einem Großspender zugesagt.
Projektunterstützung "Drinkeldodenkarkhoff": Der Drinkeldodenkarkhoff wurde 1854 nach dem tragischen Unglück des untergegangenen Auswandererschiffes Johanne errichtet und mit einem eisernen Kreuz als Friedhof gekennzeichnet. Die Spuren der Verwitterung sollen beseitigt werden.
Hierfür wurde in Kooperation mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Spiekeroog (Eigentümerin der Fläche) eine Spendenkampagne durchgeführt. Das Projekt hat die Restaurierung und Pflege des Friedhofs zum Ziel. In diesem Zusammenhang sind Spenden in Höhe von ca. 5.720 EUR (Stand Dez. 2024) eingegangen.
Projektantrag "Spiekeroogs Baukultur erleben – Geschichten aus Stein und Zeit“: Im Oktober hat die Kulturstiftung einen Förderantrag im Themenfeld des Stiftungszwecks „Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege“ eingereicht. Ziel des Projektes ist die Darstellung der Geschichte des Inseldorfes vom 17. Jahrhundert bis in die Gegenwart anhand der aus allen Epochen erhaltenen Bauten.
Beantragt wurde eine Zuwendung im Rahmen der Regionalen Kulturförderung in Niedersachsen (in unserem Fall bei der Ostfriesischen Landschaft) und eine Zuwendung zur Förderung von investiven Projekten kleiner Kultureinrichtungen in Niedersachsen (Investitionsprogramm kleiner Kultureinrichtungen). Eine Rückmeldung steht noch aus.
Otto Groote Konzert: Die Nordseebad Spiekeroog GmbH und die Kulturstiftung freuten sich die Musiker Otto Groote und Bert Hadders mit ihrer gemeinsamen Tour unter dem Thema „Brückenbauer“ im November auf Spiekeroog zu begrüßen. Das gemeinsam initiierte Konzert war zugleich ein Dankeschön an alle ehrenamtlichen Helfer:innen im Rahmen der diesjährigen Kulturtombola sowie das kulturelle Rahmenprogramm für einige Tombolagewinner:innen.
Lebendiger Adventskalender: Der Lebendige Adventskalender wurde auch im Jahr 2024 wieder von der Spiekeroog Stiftung - Evangelische Stiftung zum Erhalt und zur Förderung des kirchlichen Lebens auf Spiekeroog veranstaltet. Die Kulturstiftung war mit der Ausrichtung eines Abendtermins dabei. In diesem Zusammenhang wurden zum Baudenkmal „Altes Inselhaus“ persönliche Geschichten erzählt und Infos zur Historie und über die Baukultur weitergegeben.
Weihnachtsgruß an die Spiekerooger Senior:innen: Besondere Blicke im Dorf zogen die Weihnachtsfrauen- und männer der Kulturstiftung auf sich, die per Handwagen wie jedes Jahr einen kleinen Weihnachtsgruß an unsere Seniorinnen und Senioren (über achtzig) verteilt haben. Die Freude über die kleinen Geschenke und unsere/n Weihnachtsfrau-/mann war offensichtlich groß!
Silvester: Die Kulturstiftung lug wieder zum leisen und harmonischen Jahreswechsel auf den Rathausplatz ein. ….
Aktivitäten der Kulturstiftung 2023
Aktivitäten der Kulturstiftung 2022
Spiekeroog, Ende Dezember 2022
Bernd Fiegenheim
Aktivitäten der Kulturstiftung 2021
Spiekeroog, Ende Dezember 2021
Bernd Fiegenheim
Aktivitäten der Kulturstiftung 2020
Aktivitäten der Kulturstiftung 2019
Aktivitäten der Kulturstiftung 2018
Aktivitäten der Kulturstiftung 2017
Aktivitäten der Kulturstiftung 2016